Liquidität für Dein Business & was Du jetzt alles tun kannst, um Die Liquidität für Dein Unternehmen zu verbessern

Was Du alles tun kannst, um Die Liquidität für Dein Unternehmen zu verbessern

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LIQUIDITÄTSPLANUNG erstellen

- idealerweise für verschiedene Zeithorizonte, also bspw. für die Szenarien: die Krise dauert 2, 3 oder 6 Monate an

- erstelle eine Planung für verschiedene Szenarien, also best case, realistic case und worst case. Hier kannst Du durchspielen, wie sich Dein Geschäft im besten Fall, im schlechtesten Fall sowie in einem, aus Deinem Blickwinkel, realistischen Fall entwickeln wird.

Du bist Dir nicht ganz sicher, wie Du eine Liquiditätsplanung erstellst, benötigst ein paar Anregungen und eine Vorlage für Excel? Dann schau mal hier vorbei:

 

AUSGABEN UND KOSTEN auf den Prüfstand stellen

Welche Kosten kannst Du vermeiden, reduzieren oder aufschieben? Verschiebe geplante Investitionen. Sprich idealerweise mit den Beteiligten, vielleicht zeigt sich Dein Vermieter ja kulant und Ihr könnt Euch auf einen Zahlungsplan verständigen, mit dem beide Seiten leben können. Vermutlich hat Dein Vermieter und auch andere Gläubiger ja ein Interesse daran, Dich als Mieter, Kunden etc. zu behalten und kann anhand Deiner Liquiditätsplanung (siehe oben) erkennen, dass sich Dein Geschäft wieder stabilisieren wird. Vielleicht kannst Du auch bei laufenden Krediten eine Minderung der Raten anstreben.

 

Längere Zahlungsfristen oder Ratenzahlungen vereinbaren

Vereinbare mit Deinen Gläubigern längere Zahlungsfristen oder sprich mit ihnen über Ratenzahlungen.

 

Zahlungsfristen für Kunden kürzen und Skonto für die sofortige Bezahlung anbieten

Überprüfe und mahne offene Zahlungen bei Deinen Kunden an, verkürze die Zahlungsfristen oder biete Deinen Kunden Skonto bei sofortiger Bezahlung Deiner Rechnungen an.

 

KANNST DU ANDERWEITIG KAPITAL FÜR DEIN UNTERNEHMEN BESCHAFFEN?

Prüfe Möglichkeiten, betriebliche Liquiditätsreserven für Dein Unternehmen zur Verfügung stellen, privates Kapital durch Dich oder Deine Gesellschafter bereitzuhalten und sprich mit Deiner Bank über Möglichkeiten zur Kreditaufnahme (siehe dazu weiter unten mehr). Auch falls Du jetzt noch keine Liquiditätsengpässe hast, könnte sich das ja in den nächsten Wochen ändern (siehe wieder Liquiditätsplanung oben). Dann ist es gut, wenn Du vorbereitet bist und nicht erst aus der Not heraus handelst.

 

KURZFRISTIGER FINANZIERUNGSBEDARF, UM ENGPÄSSE ZU ÜBERBRÜCKEN

Vielleicht hilft Dir ja auch schon ein Kontokorrentkredit oder eine Erhöhung Deines bestehenden? Vielleicht kannst Du bei Deiner Hausbank laufende Kredite aussetzen oder stunden? Sprich mit Deiner Hausbank.

 

VERBESSERE DEINE LIQUIDITÄT AUCH DURCH NUTZUNG DES KURZARBEITERGELDS

Das Bundesfinanzministerium erklärt: “Die Agentur für Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz für den durch einen vorübergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Beschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. So können Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen. Das Kurzarbeitergeld hilft also, Kündigungen zu vermeiden.”

Wenn Du mit Deinem Unternehmen plötzlich aufgrund der Corona-Epidemie nichts oder weniger zu tun hast, solltest Du umgehend Kurzarbeit für Deine Beschäftigten anordnen. Du musst also mindestens einen ungekündigten Arbeitnehmer (m/w/d) haben. Wir erklären Dir in unserem Blogbeitrag kurz und knapp, was Kurzarbeitergeld ist, wann und wie Du es bekommst. Dazu alle wichtigen Links zur Antragstellung. Ohne viel Worte, damit Du nicht noch mehr lesen musst, als Du es ohnehin aktuell schon tust…:

 

VERBESSERE DEINE LIQUIDITÄT AUCH DURCH STEUERSTUNDUNG UND REDUZIERUNG DEINER STEUERVORAUSZAHLUNGEN

Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuervoranmeldumg jeweils einen Monat später abgeben können. In der aktuellen Corona-Krise könnt Ihr einen Antrag stellen, die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herabzusetzen. Bereits gezahlte Steuervorauszahlung wird erstattet (sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist).

Ihr könnt darüberhinaus auch einen Antrag stellen, dass fällige Steuerzahlungen zinsfrei gestundet werden. Voraussetzung ist, dass die Zahlungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht von Euch geleistet werden können. Die Anträge auf Stundung sind dabei längstens bis zum 31. Dezember 2020 befristet bei Deinem zuständigen Finanzamt zu stellen. Das gilt für Einkommens-, Körperschaftssteuer sowie Umsatzsteuer. Ihr könnt auch einen Antrag stellen, dass die Höhe der individuellen Vorauszahlungen angepasst werden. 

Ihr könnt auch einen Antrag bei Eurem Finanzamt stellen, dass der Gewerbesteuermessbetrag herabgesetzt wird. Die Gemeinde richtet sich nach dem ‎Bescheid des Finanzamts und passt Eure ‎Gewerbesteuervorauszahlung an.

Die Finanz­behörden verzichten bis Ende 2020 auf Vollstreckungs­maßnahmen, wie Konto­pfändungen bzw. Säumnis­zuschläge. Voraus­setzung: Der Schuldner einer fälligen Steuer­zahlung ist unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen.

Am besten sprecht Ihr mit Eurem Steuerberater oder wendet Euch direkt an Euer zuständiges Finanzamt bzw. stellt die Anträge direkt über ELSTER.

 

VERBESSERE DEINE LIQUIDITÄT AUCH DURCH STEUERSTUNDUNG VON SOZIALVERSICHERUNGSBEITRÄGEN

Hierzu musst Du für Dein Unternehmen einen entsprechenden Antrag bei der jeweiligen Krankenkasse Deines Mitarbeiters stellen. Die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen ist dann möglich, wenn damit erhebliche Härten für Dein Unternehmen verbunden wären.

 

NUTZE DIE STAATLICHEN ZUSCHUSS- UND KREDITPROGRAMME IN HESSEN

CORONA SOFORTHILFE FÜR UNTERNEHMEN IN HESSEN

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei 

  • bis zu     5 Beschäftigten:  bis zu 10.000 Euro,

  • bis zu   10 Beschäftigten:  bis zu 20.000 Euro,

  • bis zu   50 Beschäftigten:  bis zu 30.000 Euro.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist. Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH. 

Leider sind die Server völlig überlastet, so dass aktuell der Online-Antrag nicht gestellt werden kann. Schaut einfach regelmäßig dort vorbei, ob wieder Kapazitäten frei sind. Zwischenzeitlich könnt Ihr Euch schon vorbereiten, damit Ihr dann alle Unterlagen parat habt, wenn Ihr den Antrag dann online stellen könnt.

Bei Fragen wendet Ihr Euch am besten an Euren Steuerberater oder Eure IHK vor Ort.

 

Liquiditätshilfe für KMU - kleine und mittlere Unternehmen - DURCH DIE WIBANK

Neben der Corona-Soforthilfe unterstützt das Land Hessen die Unternehmen in dieser für die Wirtschaft kritischen Situation in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Die „Liquiditätshilfe für KMU“ richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich gewerblich tätiger Sozialunternehmen) und freiberuflich Tätige mit Sitz in Hessen.  

Von Donnerstag, 26. März, an können betroffene hessische Unternehmerinnen und Unternehmern kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Darlehen beantragen. Hierfür wurde das bewährte Kreditprogramm für Kleinunternehmen ausgeweitet auf Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten.  

Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Ein Nachrangdarlehen verzichtet auf zusätzliche Risikoabsicherung durch die Hausbank. Das Verfahren sieht so aus: Die Hausbank stellt als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereit. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.

Darüber hinaus können hessische Unternehmen einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen. Der individuelle Zuschuss kann bis zu 50 Prozent der Kosten für das Sanierungsgutachten, maximal 10.000 Euro betragen. Dies erleichtert den Hausbanken der Unternehmen die Aufrechterhaltung der Finanzierung. 

 

Kreditanstalt für Wiederaufbau: KfW-Sonderprogramm 2020 mit Haftungsfreistellung

Das Sonderprogramm 2020 beinhaltet die folgenden Kreditprogramme

  • „KfW-Unternehmerkredit" (= für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind )

  • "ERP-Gründerkredit - Universell" (= für Unternehmen, die bis zu 5 Jahre am Markt sind).

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, EinzelunternehmerInnen und FreiberuflerInnen. Voraussetzung ist u.a., dass Dein Unternehmen zum 31.12.2019 nicht (schon) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war.

Ansprechpartner für KfW-Kredite ist Deine Hausbank.

 

Bürgschaftsbank Hessen: Bürgschaften

Die Bürgschaftsbank Hessen verbürgt Kredite bis zu 80% (jetzt auch für neue Betriebsmittelkredite), Höchstbetrag 2,5 Mio. Euro. Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert sind, werden bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt. 

Ansprechpartner hierfür ist Deine Hausbank, weitere Infos erhältst Du bei der Bürgschaftsbank Hessen online als auch unter einer Hotline: 0611/1507-77.

 

Landwirtschaftliche Rentenbank: Liquiditätshilfedarlehen

Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus können über ihre Hausbank auch Liquiditätssicherungsdarlehen (ohne Haftungsfreistellung) mit einem einmaligen Förderzuschuss von 1,5% der Darlehenssumme über die Landwirtschaftliche Rentenbank erhalten. Hier geht es zur Pressemitteilung.

 
 

TELEFON-NUMMERN

Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine, wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr

Beantragung von Kurzarbeitergeld:
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Unternehmerhotline der Bundesagentur:
Telefon: 0800 45555 20

Info-Telefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (zu gesundheitlichen Aspekten):
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr
Fr 8:00 bis 12:00 Uhr

 

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