Neue Förderung der WIBank "Hessen-Mikroliquidität"

Ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

NEU seit Freitag, 3. April 2020

Hessen-Mikroliquidität

Zur WIBank “Hessen-Mikroliquidität”

 
Photo by Nathan Dumlao on Unsplash

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Die WIBank hat innerhalb kürzester Zeit eine neue Hilfe für kleine Unternehmen und Solo-Selbständige auf den Weg gebracht. Diese Hilfe soll unbürokratisch und schnell beantragt werden können, um kurzfristig den Liquiditätsengpass zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit zwingend erforderlich ist. Besonders die schnelle und unbürokratische Bereitstellung zeichnet diese Hilfe aus. Auch sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich.

Das Programm Hessen-Mikroliquidität ist ein ergänzendes Darlehen (kein Zuschuss) zu bereits bestehenden Finanzierungsmöglichkeiten in der Corona-Krise. “Ergänzend” bedeutet, dass Du zuerst andere geeignete Fördermöglichkeiten in Hessen und weitere Maßnahmen wie Steuerstundung oder Kurzarbeitergeld nutzen musst. Es zielt also nur auf den zusätzliche Liquiditätsbedarf, der nicht durch anderweitige Fördermaßnahmen gedeckt wird.

Der Antrag wird nicht über die Hausbank, sondern direkt bei der WIBank (für Freiberufler) bzw. deren Kooperationspartnern (bspw. der zuständigen IHK, hier geht’s zur Liste der Kooperationspartner) gestellt. Alle Infos zur Antragstellung findet Ihr hier: Mein Weg zum Darlehen „Hessen-Mikroliquidität“

  • Kredit bis 200.000 Euro möglich

  • Keine banküblichen Sicherheiten notwendig (Nachrangdarlehen)

  • 2 Jahre endfällig ODER 5 Jahre Ratentilgung mit 2 Tilgungsfreijahren




Für wen ist diese Förderung geeignet?

Natürliche Personen, die unternehmerisch tätig (zu klären wäre, ob es egal ist, welche Rechtsform das Unternehmen hat, in dem sie unternehmerisch tätig sind) sind sowie Angehörige der Freien Berufe, die zur Fortführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit eine kurzfristige Überbrückungsfinanzierung benötigen. Das Unternehmen des Antragsstellenden darf max. 50 Vollzeit-Mitarbeitende (Teilzeitkräfte sind in Vollzeitkräfte umzurechnen) haben. Es können nur unternehmerische Tätigkeiten gefördert werden, die vor der Corona-Krise über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügt haben. Dies ist der WIBank gegenüber nachzuweisen.

Finanziert werden alle BETRIEBSMITTEL für die Aufrechterhaltung der Tätigkeit bzw. die Überbrückung des Zeitraumes bis zur Wiederaufnahme derselben. Die Finanzierungsmittel dürfen ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Liquiditätsbedarf, der auch unabhängig von der Corona-Krise entstanden wäre, kann mit  diesem Darlehen nicht finanziert werden.

Wenn Du nicht sicher bist, ob dieses Darlehen für Dich geeignet ist, wende Dich an Deinen zuständigen Kooperationspartner oder an das WIBank Servicecenter montags bis samstags von 8 bis 18 Uhr unter 0611 - 774-7333 oder per Email an foerderberatunghessen@wibank.de.




Die Konditionen dieser Unterstützung hören sich erstmal mehr als fair an:

Je Antragstellenden (pro Unternehmen können maximal 5 Darlehen an unterschiedliche geschäftsführende Gesellschafter/innen der Unternehmen bewilligt werden. Bei dem betreffenden Unternehmen muss es sich um ein kleines Unternehmen mit maximal 50 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) handeln) kann ein Darlehen in Höhe von 3.000 bis 35.000 Euro beantragt werden. Das Kreditvolumen soll sich an dem Liquiditätsbedarf für 6 Monate ab dem 13. März 2020 orientieren. 

Hierzu wäre also in jedem Fall eine Liquiditätsplanung sinnvoll. Überraschend ist, dass viele Unternehmer bislang noch gar nicht über eine Liquiditätsplanung verfügen oder Schwierigkeiten haben, eine solche zu erstellen. Solltest Dir das auch so gehen oder Du einfach sichergehen, dass Du alles im Blick hast, kannst Du hier nochmal nachlesen, wie Du eine Liquiditätsplanung erstellst. Dort findest Du auch ein Muster zum Download (als Excel-Datei), wo Du Deine Zahlen eintragen kannst.



Die Laufzeit des Darlehens beträgt 7 Jahre, hiervon sind die ersten 2 Jahre tilgungsfrei.

Für das Darlehen wird ein Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit vereinbart. Der Zinssatz beträgt 0,75% p.a.

Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weitere Kosten (z.B. also OHNE Vorfälligkeitsentschädigung) möglich. Teilrückzahlungen müssen in Höhe von mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme erfolgen.

Die WIBank kann einen Verzicht auf Rückzahlung von Teilbeträgen des Darlehens von bis zu 50% des ursprünglichen Darlehensbetrages aussprechen, sofern die Kreditnehmenden durch Vorlage ihrer Steuerbescheide für das Jahr 2020 Geschäftsunterbrechungen und Umsatzausfälle von nicht geringer Höhe/Dauer nachweisen und diese sich aus der Corona-Krise zwingend ergeben haben. 

Alle Details zu den Konditionen findet Ihr hier im Merkblatt der WIBank.

Für die Antragstellung benötigst Du neben Unterlagen wie Personalausweis, Steuerbescheide, Gewerbeanmeldung auch eine Darlegung durch welche Maßnahmen Du die Liquiditätslücke in Deinem Unternehmen nach einer Normalisierung der “gesamtwirtschaftlichen Situation” überwinden wirst. Beachtung schenken solltest Du auch der eidesstattlichen Versicherung, “dass ohne den Überbrückungskredit die Gefahr der Insolvenz / Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit besteht”. Eine eidesstattliche Versicherung ist kein Spaß, Du solltest also immer bei der Wahrheit bleiben.

Antragstellende haben der WIBank die bestimmungsgemäße Verwendung der Finanzierungsmittel auf dem dafür vorgesehenen Formular innerhalb von 18 Monaten nach Vollauszahlung nachzuweisen.

 

Hast Du noch weitere Ideen oder Tipps, die hier nicht aufgeführt sind?

Hat sich irgendwo ein Fehlerteufel eingeschlichen?

Schreib uns per Email, über unser Kontaktformular oder hier in die Kommentare. Es kann immer sein, dass sich die Konditionen, Details und Informationen verändern. Informiere Dich also selbst in jedem Fall bei Deiner Hausbank, der WIBank und weiteren Stellen über die jeweils aktuell gültigen Konditionen und Bestimmungen. Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit der hier aufgeführten Angaben.

Ein Beitrag von Anna Serbin, Wyld & Gold Beratung & Agentur für authentische Kommunikation